Monatsarchiv für April 2014

Helmut Hoffmann

Was muss in einer Rechnung stehen?

Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu.

Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale beinhaltet. Als Empfänger der Rechnungen müssen Sie daher bei eingehenden Rechnungen prüfen, ob die erforderlichen Merkmale angeführt sind.

Diese sind:

  • Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. Abrechnungszeitraum
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
  • anzuwendender Steuersatz
  • auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
  • falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder die sonstige Leistung steuerbefreit ist
  • Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende, nur einmal vergebene Nummer zur Identifizierung der Rechnung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des liefernden Unternehmers
  • UID des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt.

Kleinbetragsrechnungen

Eine Sonderregelung gibt es für die sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Das sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,00 inkl. USt nicht übersteigt.

Diese Grenze wird nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 auf € 400,00 erhöht werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag allerdings lediglich die Regierungsvorlage vor.

Kleinbetragsrechnungen müssen folgende Angaben aufweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • Steuersatz
  • Rechnungsdatum

Hinweis

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse Charge, Anzahlungs- und Schlussrechnungen sind noch weitere Vorschriften zu beachten.

  • E-Mails zwischendurch zu bearbeiten, stört die Konzentration. Legen Sie fixe Zeiten fest, zu denen Sie E-Mails lesen – schalten Sie die Erinnerungsfunktion aus.
  • Entscheiden Sie sofort, was Sie mit dem Mail machen: löschen, sofort beantworten oder in den Ordner „später bearbeiten“ verschieben. (Speichern Sie wichtige E-Mails auf der Festplatte am Computer und nicht im Posteingang.) Alle E-Mails, bei denen eine kurze Antwort ausreicht, sollten Sie sofort bearbeiten.
  • E-Mail schreiben oder doch telefonieren? Manche Themen sind schneller besprochen. Sie sollten auch beachten, dass in manchen Fällen ein E-Mail missverstanden werden kann.
  • Gehen Sie sparsam um mit Kopien (E-Mails, die in CC verschickt werden) und halten Sie auch Ihre Kollegen bzw. Mitarbeiter dazu an, Sie nur bei für Sie wirklich wichtigen Themen in CC zu setzen. Solche E-Mails erhöhen die Anzahl Ihrer E-Mails enorm und beanspruchen oft unnötig Ihre Zeit. 

« Vorherige Einträge